Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der ConfTool GmbH

Stand: Juli 2023

ConfTool GmbH
Hochrad 58
22605 Hamburg
+49/(0)40/20227297
Handelsregister Hamburg: HRB 111956
USt-ID-Nr: DE-815145320
 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma ConfTool GmbH - nachstehend Auftragnehmer genannt - mit seinem Vertragspartner - nachstehend Kunde - genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. 
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag anders geregelt ist. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.  
 

2. Vertragsgegenstand

2.1      Der Auftragnehmer bietet die Software ConfTool Pro als Software-as-a-Service (Softwaremiete) und damit verbundene Dienstleistungen an. ConfTool Pro dient zur Web-basierten Unterstützung der Organisation wissenschaftlicher Tagungen, Workshops und Kongresse. 

2.2      Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individual-vertraglichen Vereinbarung.
 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1      Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Kunden und dessen Annahme durch den Auftragnehmer zustande.

3.2      Basis eines solchen Vertrages ist immer ein formelles, schriftliches Angebot des Auftragnehmers, das dem Kunden per Post oder als PDF-Datei per E-Mail zugesendet wird. Zur Erteilung des Auftrags ist eine Übermittlung des unterschriebenen Angebots per Postweg, per Fax oder per E-Mail notwendig.

3.3      Der Gegenstand und Umfang des Vertrages ist im schriftlichen Angebot beschrieben.
 

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1      Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt. 

4.2      Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Kosten entstehen durch diesen Rücktritt nicht. 

4.3      Sollte der Kunde erst nach Ablauf der 14 Tage vom Vertrag zurücktreten wollen, so fällt ein Stornierungsentgelt an, die vom Zeitpunkt des Rücktritts und den bereits erbrachten Leistungen abhängt.

4.4      Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grunde möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn:

  • Der Auftragnehmer die zugesicherte Leistung nicht erfüllt. Dabei muss ihm die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.
  • Der Kunde mit der Zahlung im Verzug ist und diese auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
  • Der Kunde nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
  • Die Veranstaltung auf Grund von Ereignissen höherer Gewalt oder gleichbedeutender Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches der Parteien liegen oder aus hausordnungsrechtlichen Gründen oder Anordnungen zum Besucherschutz nicht stattfinden kann.
     

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1      Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen die im Angebot aufgeführten Leistungen.

5.2      Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags nicht möglich, so hat er den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. 

5.3      Der Auftragnehmer hat die Software dem Kunden in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung des Auftragnehmers. Der Kunde hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich anzuzeigen.

5.4      Der Kunde ist selbst für die Konfiguration des Systems verantwortlich und wird die erwartungsgemäße Funktion seiner Installation mit Tests sicherstellen. Sollten hierbei Fragen auftreten, so wird er sich vor dem Produktiveinsatz an die ConfTool GmbH wenden. Falls der Kunde Hilfe benötigt oder auf Probleme stößt, ist er angehalten, das Support-Team der ConfTool GmbH zu kontaktieren. 

5.5      Der Auftragnehmer wird auf Anfrage des Kunden die Systemkonfiguration durchsehen und ihn auf etwaige Schwierigkeiten aufmerksam machen und Vorschläge unterbreiten. 
 

6. Entgelte und Zahlungsbedingungen

6.1      Die Leistungen des Auftragnehmers werden zu den im individuellen Vertrag aufgeführten Entgelten fällig und berechnet.

6.2      Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung nach deutschem Umsatzsteuergesetz geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.3      Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen geltend zu machen. Gemäß §286 Abs. 3 BGB ist der Kunde ab 30 Tagen nach Rechnungseingang in Verzug und der Auftragnehmer ist gemäß §288 Abs. 2 BGB berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen, die neun Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz liegen. Zudem kann der Auftragnehmer gemäß § 280 Abs. 2 BGB ein Entgelt pro Mahnung von 2 Euro in Rechnung stellen.
 

7. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Der Kunde hat gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen.
 

8. Haftung

8.1      Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

8.2      Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für sonstige Schäden, wenn diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Dies ist der Fall, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde üblicherweise vertrauen durfte. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.3      Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für das Fehlen oder den Wegfall einer zugesicherten Eigenschaft bzw. für die Nichteinhaltung einer Garantie, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4      Der Auftragnehmer ist für die vom Kunden oder von sonstigen nutzungsberechtigten Dritten in die Software eingestellten oder von diesen erzeugten Inhalte und Daten nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte anlasslos auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
 

9. Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Geheimhaltung

9.1      Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

9.2      Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten Dritter allein nur im Auftrag des Kunden. Der Kunde ist als Auftraggeber gemäß Art.28 DSGVO für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Sofern gesetzlich erforderlich, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer einen separaten schriftlichen Auftrag zur Auftragsverarbeitung gemäß den Vorgaben aus Art.28 Abs.3 DSGVO.

9.3      Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen neben ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen auch solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

Als vertraulich in diesem Sinne gelten insbesondere die vom Kunden eingepflegten Anwendungsdaten.
 

10. Sonstiges

10.1      Es wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.

10.2      Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Hamburg.

10.3      Nebenbestimmungen außerhalb des individuellen Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht.

Änderungen bzw. Ergänzungen des individuellen Vertrages, die Zusicherung von Eigenschaften sowie Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform oder Textform.

10.4      Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.